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FÖRDERUNG VON WEBSHOPS & KUNDEN-APPS
DURCH DEN STAAT!

Wichtige Info: Im Januar gilt die Chance auf bis zu 90 % Förderung – jetzt noch schnell handeln!
Nutzen Sie die Überbrückungshilfe III

Schon gewusst? Der Staat fördert IHREN LOCAL-WEBSHOP UND IHRE KUNDEN-APP! Gemäß Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Finanzen werden Digitalkosten im Rahmen der Fixkosten erstattet!

Mit dem Schriftsatz vom 19.01.2021 kann davon ausgegangen werden, dass Kosten für den Local-Webshop oder für die Kunden-App erstattet werden, wenn die Kosten in einem Monat anfallen, in dem mind. 30 % Umsatz im Vergleich zum VJ fehlen. Es gilt die folgende Staffel:

  • Umsatzrückgang von mehr als 70 % > Erstattung bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang 50-70 % > Erstattung bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang 30-50 % > Erstattung bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten

⚠️ UNSERE DRINGENDE EMPFEHLUNG: Angesichts dessen, dass der Handel aufgrund des Lockdowns im Januar nahezu keinen Umsatz verzeichnen dürfte, ist die Chance groß, dass Sie im JANUAR bis zu 90 % Ihrer digitalen Investitionen erstattet bekommen. Nutzen Sie also diese Chance, um noch im Januar Ihren Webshop oder Ihre Kunden-App mit Hutter & Unger zu realisieren und die maximale Förderung zu erhalten!

Näher Informationen finden Sie hier beim BMF.

Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!
Ihr Andreas Unger

Kontaktieren Sie mich gerne unter Tel. +49 (0) 8272-9940-0 oder direkt per eMail!

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